Fragen & Antworten

  • Wie melde ich mein Kind krank?

    Rufen Sie bitte bis spätestens 8:00 Uhr im Sekretariat der Schule (Frau Schulz, 0711 / 216 60470) an oder schreiben Sie eine E-Mail an bachschule@stuttgart.de


    Bitte geben Sie dann noch spätestens am 3. Tag eine formlose schriftliche Entschuldigung für die Fehltage ab! 


  • Wie melde ich mein Kind zum Essen an?

    Hier finden Sie die Anleitung zur Anmeldung zum Essen. 

  • Wann sind die Schließtage vom Ganztag?

    Liebe Eltern der Bachschule, dies sind unsere Schließtage der Ganztags-/Spät-/Ferienbetreuung für das Schuljahr 2025/26. 


  • Ich habe Fragen zur Ganztags-/Ferien-/Spätbetreuung.

    Bitte wenden Sie sich an die päd. Fachkräfte vom stjg. Diese finden Sie in der schul.cloud.


    Zudem können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden:  gts-bachschule@stuttgart.de

  • Ich habe Fragen zur Essensrechnung.

    Bitte fragen Sie in diesem Fall direkt beim Catering an. Die Bachschule und der stjg hat keinen Einblick in die Rechnungsstellung und kann deshalb Ihre Fragen nicht beantworten. 


    Weitere Infos zum Caterer finden Sie hier


    Kontakt: 06766 9303-888

  • Ich muss mein Kind an einem Tag früher aus der Schule abholen. Ist das möglich?

    Grundsätzlich ist bis 16 Uhr Schulpflicht. 


    Wenn Sie mit Ihrem Kind einen wichtigen Termin haben (Arzt, Konsulat…), der nicht zu einer anderen Zeit stattfinden kann, ist es in Ausnahmefällen möglich. Bitte informieren Sie mindestens einen Tag vorher die KlassenlehrerInnen. Am einfachsten geht das über schul.cloud.


    Bitte holen Sie Ihr Kind nur bis zur den für den Tag angedachten Unterrichtszeiten ab.


  • Kann mein Kind vor Ferienbeginn oder nach Ablauf der Ferien vom Unterricht befreit werden?

    Außerhalb der Ferien und der unterrichtsfreien Tage darf grundsätzlich keine Beurlaubung gewährt werden.


    In dringenden Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Urlaubs- oder Reisetermine sind keine Ausnahmefälle und können nicht anerkannt werden.

    Wenn Sie eine Unterrichtsbefreiung wünschen, müssen Sie rechtzeitig bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag stellen und diesen auch begründen. Bevor Ihnen die Bewilligung vorliegt, sollten Sie keine Flüge buchen.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns per schul.cloud oder per E-Mail.

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